Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Kurs Informationen
Dauer: 5 Jahre
(60 Monate)
Voraussetzung
Approbation als Ärzt*in.
Selbsterfahrung
Balintgruppenarbeit: 35 DS
Einzel/Gruppe: 150 h
Unterrichtsstunden
Theorie: mind. 100h
Therapie + Supervision: 240 h
Prüfung & Abschluss
Facharztprüfung bei der Landesärztekammer
Start
Einstieg in Kooperation mit Kliniken jederzeit möglich
Die Bewerbung auf Weiterbildungs-
plätze ist jederzeit möglich.
Die Weiterbildung vermittelt die Facharztkompetenz in der Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Neben medizinischen und entwicklungspsychologischen Grundlagen wird die psychodynamische Arbeit mit Familien, Schulen und Institutionen besonders berücksichtigt.
Selbsterfahrung
• 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit und/oder interaktionsbezogene Fallarbeit
• 150 Stunden Einzel- und/oder Gruppenselbsterfahrung in [...] tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
Praktische Tätigkeit
• Ambulante und stationäre Behandlung von Kindern und Jugendlichen
• Zusammenarbeit mit Eltern, Familien und Institutionen
Theorie
• 100 Stunden Seminarweiterbildung, Kurse, Praktika und Fallseminare über theoretische Grundlagen der Psychotherapie, insbesondere der allgemeinen und speziellen Neurosenlehre, Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopathologie sowie der Theorie und Methodik der Verhaltenstherapie, Theorie und Therapie in der Psychosomatik
• Kenntnisse in Therapien unter Einschluss der Bezugspersonen, davon 5 Doppelstunden Familientherapie, 10 Behandlungsstunden Krisenintervention und 8 Behandlungsstunden supportive Psychotherapie
Praktische Ausbildung & Supervision
• 240 Therapie-Stunden mit Supervision nach jeder vierten Stunde
• Nachweis von zwei Fällen mit 20 Stunden und ein Fall mit 40 Stunden bei tiefenpsychologischem Schwerpunkt
Prüfungen & Abschluss
Facharztprüfung bei der Landesärztekammer.
Start
In Kooperation mit Kliniken und Praxen jederzeit möglich.
Für wen ist diese Weiterbildung geeignet?
Sie benötigen eine Approbation als Ärzt*in.
Anmeldung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Landesärztekammer.
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