Ausbildung

zum psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten
(für Psychoanalyse und Tiefenpsychologie)

Zusätzliche Informationen

Die Bewerbung auf Ausbildungsplätze ist auch aus dem laufenden Studium heraus möglich.

Das Institut bietet die Ausbildung entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten (für Psychoanalyse und Tiefenpsychologie) an. Dazu gehören Theorie, klinische Seminare, Lehranalyse, Lehrtherapie und Supervision psychoanalytischer und tiefenpsychologischer Krankenbehandlung.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbstständigen Ausübung analytischer und/ oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.

Die Ausbildungsbestandteile werden durch die Lehranalytiker und Lehrtherapeuten sowie die Dozenten des Institutes für Psychotherapie und Angewandte Psychoanalyse e.V. Jena vermittelt.

Voraussetzung für die Ausbildung von Psycholog*innen ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie. Die Ausbildungszeit beträgt mindestens 5 Jahre.

–––––––––––––––––

Diplom in Psychologie an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule, Regelstudienzeit neun Semester und bestandene Abschlussprüfung.

–––––––––––––––––

Bachelor im Fach Psychologie und daran anschließend und aufbauend einen Master Psychologie mit Prüfungsfach Klinische Psychologie. Ob der Master die Zulassungsvoraussetzung zur Ausbildung erfüllt, wenn er sich einem speziellen Gebiet der Psychologie widmet, erfahren Sie von Ihrer Universität.

*Nota Bene: Die Psychotherapieausbildung kann im Rahmen einer Übergangsfrist noch bis zum 31.08.2032 nach den alten gesetzlichen Regelungen absolviert werden, wenn das zugangsberechtigende Studium vor dem 01.09.2020 begonnen wurde. Dabei kommt es auf den Beginn des Bachelorstudiums an.

Das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung werden vorab durch das Landesprüfungsamt Thüringen geprüft. Der Aufnahme der Ausbildung ist nur mit einem positiven Bescheid des LPA Thüringen möglich.

–––––––––––––––––

! Wichtig ! Eine mögliche vor Ausbildungsbeginn begonnene eigene kassenfinanzierte Psychotherapie der Kandidat*innen muss abgeschlossen sein und wird nicht als Ausbildungseinheit für die Selbsterfahrung anerkannt.

Die Prüfung und Bestätigiung der Zulassungsvoraussetzung wird im Einzelfall auf Antrag vom Landesverwaltungsamt Thüringen durchgeführt.

Rechtliche Grundlagen für Ausbildungsgänge sind das PsychThG und die PsychTh-APrV bzw. KJPsychTh-APrV und die PTR sowie die PTV.

50.000 – 85.000 Euro je nach Ausbildungsgang, gegenfinanziert durch die Honorare während der praktischen Ausbildung¹

 


¹Die Höhe der Kosten richtet sich nach der individuellen Belegung und Dauer der Ausbildung sowie nach den Anpassungen des EBM. Ob eine volle Gegenfinanzierung erreicht wird, richtet sich nach der Anzahl der in der Ambulanzzeit erbrachten Behandlungsstunden.

Die Bewerbungen erfolgen an die Leiterin des Ausbildungsausschusses, Frau Susanne Hübler oder an die Leiterin der Geschäftsstelle, Frau Kolkka.

Nach Eingang der notwendigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) erfolgt ein Aufnahmegespräch mit einem Verantwortlichen des Ausbildungsausschusses. Der Ausbildungsausschuss des IPPJ entscheidet über die Zulassung des Bewerbers. Anschließend erhält der Bewerber einen Ausbildungsvertrag als Kandidat des Instituts.

Entscheidet sich der/die Bewerberin nach bereits erfolgtem Aufnahmegespräch gegen die Ausbildung, stellen wir 112 € in Rechnung.

––––––––––––

! Wichtig ! Eine mögliche vor Ausbildungsbeginn begonnene eigene kassenfinanzierte Psychotherapie der Kandidat*innen muss abgeschlossen sein und wird nicht als Ausbildungseinheit für die Selbsterfahrung anerkannt.

Sie haben noch Fragen?

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten